Charlie Parker The Genius Of Charlie Parker #6 - Fiesta
LP, 1951, Mono

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1951
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Verve Records / MG V-8008
Musikrichtung Jazz: Bebop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Un Poquito De Tu Amor
2. Tico Tico
3. Fiesta
4. Why Do I Love You
5. Why Do I Love You (Alternate Take)
6. Why Do I Love You (Alternate Take)
7. Mama Inez
8. La Cucuracha
9. Estrellita
10. Begin The Beguine
11. La Paloma
12. My Little Suede Shoes

Infos

Charlie Parker - alto sax
Walter Bishop, Jr. - piano
Teddy Kotick - bass
Jose Mougal - bongos
Ralph Miranda - conga

Tracks 7, 8, 9, 11: Kenny Dorham - trumpet

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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