Charles Aznavour Charles Aznavour
2-LP, 1975, Compilation, Gatefold

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1975
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Ducretet Thompson / 2 C 184-15654/5
Musikrichtung Pop: Chanson
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Sur Ma Vie
2. Oublie Loulou
3. Poker
4. Viens Au Creux De Mon Épaule
5. À T'regarder
6. Parce Que
7. Après L'amour
8. J'aime Paris Au Mois De Mai
9. Je Veux Te Dire Adieu
10. Le Feutre Taupe
11. Sa Jeunesse
12. Le Chemin De L'éternité
13. Je Hais Les Dimanches
14. Sur La Table
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. C'est Merveilleux L'amour
2. À Propos De Pommier
3. Il Y Avait
4. La Ville
5. Si Je N'avais Plus
6. Ma Main A Besoin De Ta Main
7. Je Te Donnerai
8. Je Ne Peux Pas Rentrer Chez Moi
9. Donne, Donne-Moi Ton Coeur
10. Cs Sacré Piano
11. De Ville En Ville
12. Gosse De Paris
13. Tu Étais Trop Jolie
14. J'en Déduis Que Je T'aime

Infos

Keine Zeitangaben angegeben.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.