Cecilia 20 Grandes Canciones
CD, 1990, Best-Of, Compilation

Herstellungsland Spanien
Veröffentlichungs-Jahr 1990
Zeit 61:43
EAN-Nr. 5099746765026
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. CBS Discos S.A. / 497650 2
Musikrichtung Singer/Songwriter/Liedermacher
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 61:43  
1. Nada De Nada 2:56
2. Amor De Media Noche 4:03
3. Doña Estefaldina 3:12
4. Soldadito De Plomo 1:50
5. Señor Y Dueño 1:52
6. Dama, Dama 3:18
7. Sevilla 4:14
8. Fui 2:15
9. Me Iré De Aqui 3:30
10. Decir Adiós 2:55
11. Mi Querida España 2:38
12. La Primera Comunión 2:45
13. Mi Pobre Piano 3:27
14. Don Roque 3:09
15. Me Quedaré Soltera 3:07
16. Un Ramito De Violetas 4:12
17. Un Millon De Sueños 4:34
18. Andar 2:53
19. Tu Retrato 2:29
20. El Testamento 2:24

Infos

1, 5, 6 & 8 (1972)
9, 15, 17 & 18 (1973)
10, 12, 13, 14, 16 & 19 (1974)
2, 7 &11 (1975)
3, 4 & 20 (1976)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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