Cécile Corbel Songbook Vol. 3
CD, 2008, Digipak

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 2008
Zeit 37:00
EAN-Nr. 3353570030326
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Keltia Musique / RSCD303
Musikrichtung Volksmusik/Folklore: Mittel-/Westeuropäische Folklore
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:00  
1. Brian Boru (Renaissance) 4:28
2. The King Of The Fairies 4:21
3. Where Have Yau Been 3:28
4. Sweet Amaryllis 3:19
5. Elisabetha 3:27
6. Fireflies 3:08
7. La Belle S'est Endormie 4:07
8. Little Soldier 3:26
9. My Lullaby 2:43
10. Yarim Gitti 4:33

Infos

12-seitiges, geklammertes Booklet:
* Abdruck aller Songtexte (Französisch, Englisch)
* Anmerkungen von Cécile Corbel (Französisch, Englisch)
* Diverse Fotos mit Cécile Corbel
* Diverse Farbgemälde
* Produktionsangaben

© 2008 Bran Music

Identifizierung
CD-Innenring:
SID-Code Presswerk: IFPI 57**
SID-Code CD-Master: IFPI L373
CD-Matrize: KDG FR -066791 - Barcode

Aufdruck Rückseite Digipak: Made In France

SACEM / SDRM

Bilder:
1) Digipak Cover
2) Digipak Rückseite
3) Digipak Innen - Bookletaufbewahrung
4) Digipak Innen - CD-Label im Plastik-Tray
5) Matrize und SID-Code CD-Innenring
6) Booklet Vorderseite
7) Booklet Rückseite

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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