Catch-Up!
Shape-CD, 1996

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1996
Zeit 17:05
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Prefix GmbH Köln / nicht vorhanden
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Shape-CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 17:05  
1. Backstreet Boys Get Down (You're The One For Me) 3:50
2. Technotronic Feat. Felly Pump Up The Jam 3:36
3. James Brown Sex Machine 6:45
4. Ike & Tina Turner Nutbush City Limits 2:54

Infos

[Herstellungsland CD: => k.A.]
[Herstellungsland Booklet: k.A.]
[Spielzeiten: Booklet]
[Labelcode: k.A.]
[Matrix: PREFIX / DISC ART 14]
[SID-Code CD-Master (aussen): IFPI LA41] panteon GmbH (inter-disc GmbH) Deutschland
[SID-Code CD-Presswerk (innen): k.A.]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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