Britney Spears Don't Let Me Be The Last To Know
Single-CD, 2001

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 2001
Zeit 30:45
EAN-Nr. 638592518421
Label/Labelcode JIVE / LC 07925
Plattenfirma/Katalog-Nr. Zomba Recording Corporation / 9251842
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 30:45  
1. Don't Let Me Be the Last to Know [Album Version] 3:50
2. Don't Let Me Be the Last to Know [Hex Hector Radio Mix] 4:01
3. Don't Let Me Be the Last to Know [Hex Hector Club Mix] 10:12
4. Stronger [Macquayle Mix Show Edit] 5:21
5. Stronger [Pablo La Rosa's Tranformation] 7:21

Infos

IFPI 94** / IFPI L551 Sony DADC / Österreich
Abweichende Angabe Herstellungsland auf CD: "EU"

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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