British Music At Popkomm 02 [BPI]
Promo-CD, 2002, Pappschuber

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Zeit 71:39
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. BPI (British Phonographic Industry) / BPI 2002
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 71:39  
1. Space Suburban Rock And Roll 3:36
2. Gus Black Cadillac Tears 3:48
3. 39 Vybes Sometimes Lonely [Feat. Groove Armada & John Lee Hooker] 3:57
4. Electrelane Film Music 3:58
5. Auburn Dreams 4:49
6. Moonshine Shake Your Booty [Feat. Byron Stingly] 2:59
7. Tori Blak 7 Days And 7 Nights 3:52
8. Electracoustic So Close (Blaze Remix) 6:40
9. Golden Melody Wonderful Thing 4:14
10. Amphibic Dear Caffeine 3:33
11. Soundisciples Daze Of Grace 4:30
12. ABB You Ran My Heart Away 4:06
13. Million Shadow Of The Cross 2:53
14. FB Crew Every Morning (A Brighter Day) 3:03
15. Elle Ven Should I Worry 4:18
16. Taz You Dont Deserve My Love 4:02
17. Lava Pop Up House 2:42
18. The Freak The Melody The Sound 4:39

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.