Geordie + Brian Johnson The Singles Collection
Split-CD, 2001, Best-Of, Compilation

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2001
Zeit k.A.
EAN-Nr. 5013929040724
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Cherry Red / Glam / Glam CD 7
Musikrichtung Rock: Glamrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Geordie Don ´t Do That
2. Geordie Francis Was A Rocker
3. Geordie All Because Of You
4. Geordie Ain´t It Just Like A Woman
5. Geordie Can You Do
6. Geordie Red Eyes Lady
7. Geordie Electric Lady
8. Geordie Geordie Stomp
9. Geordie Geordie Lost His Liggie
10. Geordie She´s A Teaser
11. Geordie We´re All Right Now
12. Geordie Ride On Baby
13. Geordie Got To Know
14. Geordie Goodbye Love
15. Geordie She´s A Lady
16. Geordie Black Cat Woman
17. Brian Johnson I Can´t Forget You Know
18. Brian Johnson Give It Up

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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