Brian Eno Ambient 1 - Music For Airports
CD, 2004, Re-Release, Remastered, Digipak

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 2004
Orig. Release 1978
Zeit 48:01
EAN-Nr. 724386649522
Label/Labelcode Virgin / LC 3098
Plattenfirma/Katalog-Nr. Virgin Records Ltd. / 8 66495 2
Musikrichtung Elektronische Musik: Ambient
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 48:01  
1. 1/1 17:22
2. 2/1 8:54
3. 1/2 12:07
4. 2/2 9:38

Infos

Originally recorded in 1978

Original masters re-design by Andrew Day of The RedRoom/EMI
Mastered DSD by Smon Heyworth at Super Audio Mastering
Ampex ATR 2Ch tape playback with ARIA electronics by David Hill

All compositions by Brian Eno, except "1/1" which was co-composed with Robert Wyatt (who also played acoustic piano on this track) and Rhett Davies

The voices on "2/1" and "1/2" are those of Christa Fast, Christine Gomez and Inge Zeininger

Engineering:
Brian Eno
David Hutchins ("2/1" and "1/2")
Conny Plank ("2/2")
Rhett Davis: ("1/1")

Concept, design and production by Brian Eno


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SID-Code CD-Master : IFPI L045
SID-Code Presswerk : IFPI AAH**
Name Presswerk: Mediamotion
Matrix: 8664952 @ 1 / 010104
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Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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