Break The Rules # 8
CD, 1997

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Zeit k.A.
EAN-Nr. 5033197004525
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. V2 Records GmbH / 1000452
Musikrichtung Punk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. P.F. Commando Go Go Go
2. P.F. Commando Suburban Kid
3. Snuky Tate New Time
4. Xtraverts Blank Generation
5. Jack & The Rippers No Desire
6. Dayglo Abortions Used To Be In Love
7. Dayglo Abortions Suicide
8. Dayglo Abortions 1967
9. Mass Media Kent Agent
10. TV-War I'm The Nightmare
11. Hitlerss Slave
12. Xterminators Occasional Lay
13. Haerverk Loven Slar
14. Haerverk Ingen Visjoner
15. Accident On The East Lancs We Want It Legalised
16. Xpress Junked-Up Judy
17. Just Urbain Burning
18. Kriminella Gitarrer Vardad Klädsel
19. Eppu Normaali Poliisi Pamputtaa Taas
20. Miranda's Dentist Blues
21. Kidz Next Door Kidz Next Door

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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