Born To Be Wild Volume Three
CD, 1996

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1996
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Castle Communications PLC / EUK BX 317/3
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. The Moody Blues Go Now
2. Nazareth Bad, Bad Boy
3. Status Quo Spinning Wheel Blues
4. Bo Diddley Road Runner L
5. Gary Moore She's Got You
6. Nils Lofgren Cry Tough L
7. Eric Clapton & The Immediate All Stars Snake Drive
8. Girlschool Hit And Run
9. Black Sabbath Hard Road
10. Uriah Heep Easy Livin'
11. Family Burlesque
12. Moody Marsden Here I Go Again L
13. Blue Öyster Cult (Don't Fear) The Reaper L
14. Wishbone Ash Engine Overheat
15. Greg Kihn Jeopardy
16. Emerson, Lake & Palmer Fanfare For The Common Man

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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