Born In Hell Volume 3 - The Hardest Techno Ever!
CD, 2003

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit 75:50
EAN-Nr. 4025858012544
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Sound Base Music / SBMCD1
Musikrichtung Elektronische Musik: Hardcore, Industrial, Noise, Speedcore
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 75:50  
1. DJ R.Shock Grief Stricken 6:54
2. Matt Green Namco 4:58
3. I:Gor Neuroseptic 5:02
4. Noize Creator Macron [Suburban Trash Mix] 4:00
5. DJ R.Shock Uh Punk [Caleb Rmx] 5:47
6. Heavy Strange Equalization 6:17
7. Bone Head The Kankahleja Returns 5:05
8. Max Death Stab Ya Brain 4:10
9. Matt Green Childhood Trauma 5:06
10. Dr. Klaw Srot Cerruser Death 4:34
11. Max Death Eat Shit 4:20
12. Noize Fucker Death 5:19
13. Noize Fucker To The Maximum 4:29
14. Dr. Klaw The Living Damned 5:06
15. Noize Creator Nasenbluten [Rmx] 4:43

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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