Boombastic Hits 97
2-CD, 1997

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Zeit k.A.
EAN-Nr. 4026112010078
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Groovin Beats / CD CO 1007
Musikrichtung Elektronische Musik: Acid, Breakbeat, Dancefloor, Drum & Bass, Electro, Eurodance, Freeform, Hard House, Hardstyle,
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Ace Tranceable
2. Ava Sun 97´
3. X & X Love
4. Alexa Be My Lover
5. We Dance You Crazy Fly Away
6. The Whistler Streamline 97´
7. Love Wanted He Belongs To Me
8. The Project Of Rhythm Juliet
9. The Groove Society Speed U Up
10. The Untouchable Lovers Reeks
11. Switch Talk To Me
12. Step Into Love Lovemachine
13. Stay Sexy Lovers I Feel Love
14. Coco Girl Ace Of Coco
15. Funny Speedy Girl Come On
16. Syrosis Sensual Emotions
CD 2
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Sonic Dream Don´t Lose Your Magic
2. Robin B. Juliet 97´
3. Poppers Poppers
4. Outlaw Cowboy Play The Song Of Death
5. Marc Supreme Come On
6. X-Art The Kick
7. Amex Firestarter
8. Faith & Unity 2 Luv U
9. Psychobeat Insomnia
10. Epik Eternal
11. Dreamin Lovers Angels & Demons
12. Gloria Gaynor Love Is Just A Heartbeat Away
13. Dreamin Dancer Out Of Passion
14. Coco Girl Na Na Hey
15. Bass Station Germania Deutschbass
16. Koalic Don´t Speak

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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