Boney M. "Barbra Streisand": Boney M. Goes Club
CD, 2011, Compilation

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2011
Zeit 78:34
EAN-Nr. 886978331229
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Sony Music / 886978331229
Musikrichtung Pop: Disco
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 78:34  
1. Barbara Streisand [DJ Doug Laurent - Boney M. Mega Mashup-Mix] 15:53
2. Boney M. Mega Mashup-Mix-Medley 14:44
3. Boney M. Mega Mashup-Mix-Medley [Michael Zilas ] 4:55
4. Ma Baker [Club Mix] 4:41
5. Daddy Cool [Club Mix] 4:09
6. Rivers Of Babylon [Club Mix] 4:14
7. Gotta Go Home [Club Mix] 4:26
8. Rasputin [Club Mix] 4:32
9. Happy Song [Club Mix] 3:56
10. Barbra Streisand Vs. Marilyn Monroe [Club Mix] 3:12
11. Who The F***k Is Wikileaks 4:13
12. Be Bop A Luela [House Mix] 6:22
13. Barbra Streisand [Video] 3:17

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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