The Fyredogs + Bonehouse Showtime / Your Rules Are Not Our Law
Split-10", 2000, Limited Edition, Farbiges Vinyl

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2000
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Offenz Line Productions / nicht vorhanden
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
10"
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. The Fyredogs Tijuana Bible
2. The Fyredogs I Don't Think So C
3. The Fyredogs Saigon
4. Bonehouse Angelmann C
5. Bonehouse Hatewave
6. Bonehouse Dogs Of War

Infos

Limitiert auf 500 Stück, insgesamt gibt es 5 verschiedene Farben.

Jeweils eines der Lieder wurde von der einen Band geschrieben und von der anderen gespielt (Also die Fyredogs schrieben "Angelman" und Bonehouse spielte das Lied, "I don't think so" wurde von Bonehouse geschrieben und von den Fyredogs gespielt)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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