Blues Bumpers Vol. 1
CD, 1997

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Zeit 52:43
EAN-Nr. 4024116414229
Label/Labelcode G.I.B. / LC 3007
Plattenfirma/Katalog-Nr. G.I.B. Music & Distribution GmbH / 383 4142 2
Musikrichtung Blues
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 52:43  
1. John Mayall's Bluesbreakers One Life To Live 5:15
2. Guitar Junior The Crawl 2:16
3. Guitar Junior Oo Wee Baby 2:01
4. Magic Sam Blue Light Boogie 2:42
5. Walter "Wolfman" Washington You Got Me Worried 3:51
6. John Lee Hooker Crawlin' Kingsnake 2:44
7. T-Bone Walker Don't Give Me The Runaround 3:05
8. Elmore James Dust My Broom 2:56
9. Robert Cray Nice As A Fool Can Be 3:18
10. Jimmy Reed Baby What You Want Me To Do 2:23
11. Albert King Stormy Monday 7:12
12. Memphis Slim Mother Earth 3:31
13. Otis Rush Double Trouble 2:34
14. Lightnin' Hopkins Found My Baby Crying 4:03
15. Howlin' Wolf Mr. Highway Man 2:25
16. Fenton Robinson Laughing And Crying Blues 2:27

Infos

IFPI-Code Innen: 1G**
IFPI-Code Aussen: L621
Matrix: 38341422

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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