Bloodstains Across Sweden # 2
LP, 1997, Bootleg, Limited Edition

Herstellungsland Schweden
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. K K K Records / Bloodstains
Musikrichtung Punk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Kriminella Gitarrer 36 Patroner
2. Mass Media Jag VILL Ingenting
3. Attentat Svarta Fáret
4. P.F. Commando Reggare
5. The Bugs Bloody Mess
6. Liket Lever Levande Begraud
7. Bitch Boys Häftig Fredag
8. Grisen Skrikers Sextlofem
9. Dr. Zeke Jag Ska Aldrig Dö
10. Problem Va Har Ja Gjort?
11. Travolta Kids Veckans Brott
12. The Rude Kids Reggare Is A Bunch Of Motherfuckers
13. Perverts Dojjan
14. City Kent Psaim
15. Baiters Droga För Att Vaga
16. Vicious Visions No No's

Infos

Ltd. to 500 copies.
Neither titled Vol. 2 but one part ("Vol. 1") is on Bloodstains and this one is on KKK Records. This part has the LIKET LEVER-7" on frontcover.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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