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Herstellungsland | USA |
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Veröffentlichungs-Jahr | 1997 |
Zeit | 12:45 |
EAN-Nr. | nicht vorhanden |
Label/Labelcode | nicht vorhanden |
Plattenfirma/Katalog-Nr. | Jimmy Franks Recording Company / BHG-004 |
Musikrichtung | Rock: Alternative Rock, Crossover |
Sammlungen | Gesucht | Flohmarkt |
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4 | 0 | 0 |
7" | |||
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Track | Titel | Zeit | Besonderheit |
Gesamtzeit | 12:45 | ||
A 1. | I Wish I Was Queer So I Could Get Chicks [The New York C.B.G.B.'s Punk Rock Version] | 3:48 | |
A 2. | I Wish I Was Queer So I Could Get Chicks [The Los Angeles Palladium Dance Version] | 3:54 | |
B 3. | I Wish I Was Queer So I Could Get Chicks [The Las Vegas Holiday Inn Lounge Version] | 5:03 |
Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten
Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.
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