Blendz & Remixes Vol. 18 (The Club Edition Part II)
Promo-12"

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 32:09
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Bad Boy Crew / BBC 018
Musikrichtung Rap/Hip Hop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-12"
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 32:09  
A 1. Ida Corr Vs. Federico Franchi Vs. David Guetta Ft. Fatman Scoop Let Me Think About It Vs. Cream Vs. Love Is Gone [Party Break] 3:36
A 2. DJ Lbr & Fatman Scoop Vs. Daft Punk Vs. Steve Angello One More Time Vs. Be 5:00
A 3. R. Kelly Bobble [Loomiz Flavaz Mix] 3:46
A 4. Kardinal Offishall Feat. The Pussycat Dolls Numba 1 [Tide Is High] [Remix] 3:47
B 5. Keri Hilson Feat. Tank Do It To Me [Remix] 4:06
B 6. Pitbull Feat. Lil Jon Krazy [Remix] 3:52
B 7. Solid Groove Feat. Jay-Z & Ini Kamoze Baby Girl [Royal Society Partybreak] 3:06
B 8. LL Cool J You Better Watch Me Keri 4:56

Infos

The Club Edition Part II

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.