Black Sabbath Mob Rules
CD, Re-Release

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1981
Zeit 40:31
EAN-Nr. 075992360524
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Warner Bros. Records Inc. / 3605-2
Musikrichtung Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
30 (10 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 40:31  
1. Turn Up The Light 3:42
2. Voodoo 4:33
3. The Sign Of The Southern Cross 7:45
4. E5150 2:54 I
5. The Mob Rules 3:16
6. Country Girl 4:03
7. Slipping Away 3:46
8. Falling Off The Edge Of The World 5:04
9. Over And Over 5:28

Infos

[Herstellungsland: Angabe Label & Innenring CD]
[Matrix: Y22902 1 3605-2 RE-1 03 M*S*]
[SID-Code CD-Master: IFPI L903]
[SID-Code Presswerk: IFPI 2U**]
[Label: MADE IN USA]
[4s. Booklet]
[℗ + © 1981 Warner Bros. Records Inc. for the U.S. and WEA International Inc. for the world outside oft he U.S.]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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