Bing Crosby Christmas Classics
CD, 1997, Compilation

Herstellungsland Tschechische Republik
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Zeit 45:24
EAN-Nr. 0724348846624
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Disky Communications Europe B.V. / CH 884662
Musikrichtung Volksmusik/Folklore: Weihnachtslieder
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 45:24  
1. White Christmas 3:03
2. Jingle Bells 2:35
3. Have Yourself A Merry Little Christmas 2:48
4. Winter Wonderland 2:22
5. The Little Drummer Boy 2:56
6. O Holy Night 3:31
7. Let It Snow! Let It Snow! Let It Snow! 2:03
8. Frosty The Snowman 2:12
9. Silent Night 2:38
10. The Twelve Days Of Christmas 3:21
11. The Littlest Angel 3:58
12. What Child Is This?/The Holly And The Ivy 3:19
13. The First Noel 2:34
14. Hark! The Herald Angel / It Came Upon A Midnight Clear 3:03
15. Adeste Fidelis 3:08
16. I Wish You A Merry Christmas 1:53

Infos

MATRIX-NUMMER...............GZ LA2008 CH 884662
SID-CODE-CD-MASTER.....IFPI LD01 (GZ Digital Media)
SID-CODE-FACTORY..........5J25

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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