Bill Laswell Roir Dub Sessions
CD, 2003, Compilation

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit 46:03
EAN-Nr. 053436950029
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Reachout International Record, Inc. / RSCD 9500
Musikrichtung Elektronische Musik: Chillout, Dancefloor
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 46:03  
1. Dread Iternal 9:17 I
2. Thunupa 13:31 I
3. Cybotron 9:26 I
4. Ethiopia / The Lower Ground 13:49

Infos

℗ & © 2003 Reachout International Records, Inc, […], New York, NY […] USA
Cover/Faltblatt, 4seitig, mit Kurzbeschreibungen der vier CD's aus denen diese Compilation jeweils einen Track veröffentlicht (Bilder 6 & 7: Cover innen; Links die Cover von “Sacred System Chapter One: Book Of Entrance“ und “Sacred System Chapter Two“, rechts die Cover von “Dub Chamber 3“ und “Book Of Exit: Dub Chamber 4 - Sacred System“)
Bilder 9 & 10: “ROIR“ Beiblatt mit Werbung

Innenring:
Master IFPI: LJ36
Presswerk IFPI:---
31460-CD 01D
ESP LaserMatrix

Beteiligte Musiker soweit angegeben:

Bill Laswell – Composer, Primary Artist

Track 1 Dread Iternal:
Robert Musso – Programming
Track 2 Thunupa:
Style Scott
Graham Haynes
Nicky Skopelitis
Bill Buchen
Track 3 Cybotron:
Nicky Skopelitis
Nils Petter Molvaer
Craig Taborn
Karsh Kale
Jah Wobble
Track 4 Ethiopia / The Lower Ground:
Ejigayehu “Gigi“ Shibabaw
Aiyb Dieng
Karsh Kale

Compilation:
Track 1 - Dread Iternal, from "Sacred System Chapter 1 - Book Of Entrance" (RUSCD 8225)
Track 2 - "Thunupa", from "Sacred System Chapter 2" (RUSCD 8233)
Track 3 - "Cybotron", from "Dub Chamber 3" (RUSCD 8263)
Track 4 - "Ethiopia / The Lower Ground", from "Book Of Exit: Dub Chamber 4" (RUSCD 8280)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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