Beverley Knight The Collection 1995-2007
2-CD, 2012, Best-Of, Compilation, Pappschuber

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2012
Zeit k.A.
EAN-Nr. 5014797671669
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Demon Music Group Ltd. / EMI Records Ltd. / MCDLX166
Musikrichtung Soul/R&B
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. The B-Funk
2. Flavour Of The Old School [1995 Remix]
3. Down For The One
4. Made It Back [Feat. Redman]
5. Keep This Fire Burning
6. Rewind (Find A Way)
7. Piece Of My Heart C
8. Shoulda Woulda Coulda
9. Sista Sista
10. Till I See Ya
11. Special Kinda Cool
12. Affirmation
13. Gold
14. No Man's Land
15. Below My Radar
16. Not Too Late For Love
17. After You [Radio Edit]
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Greatest Day [Classic Mix Radio Edit]
2. Made It Back [Good Times 7'' Mix]
3. Moving On Up (On The Right Side)
4. Mutual Feeling
5. Same (As I Ever Was)
6. The Queen Of Starting Over
7. Rock Steady C
8. Come As You Are
9. Saviour
10. Get Up!
11. Weekend Thing
12. Shape Of You (Reshaped)
13. Every Time You See Me Smile
14. Salvador
15. Who's Gonna Save Your Soul
16. Keep This Fire Burning [Boris Dlugosch & Michi Lange Club Mix]
17. Shoulda Woulda Coulda [Agent Sumo Mix]

Infos

Herstellungsland ist laut Pappschuber, Backcover und Label: EU. Mastering SID-Code auf CD 1 und 2: L011, also Deutschland. Presswerk SID-Code auf CD 1: 5076, auf CD 2: 5085. Das würde für USA sprechen. Im Hinblick auf die übereinstimmenden Angaben auf CD, Cover und Pappschuber sollte man es bei EU belassen.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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