Best Sellers Of The 70's Vol. 2
CD, 1996

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1996
Zeit 46:41
EAN-Nr. 0724348694621
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Wise Buy / WB 869462
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 46:41  
1. Tracey Ullman Breakaway 2:38
2. Tenpole Tudor Wunderbar 3:00
3. John Travolta Sandy 2:35
4. Leo Sayer You Make Me Feel Like Dancing 3:41
5. Tom Jones Daughter Of Darkness 3:20
6. Tony Orlando Knock Three Times 3:06
7. Mac & Katie Kissoon Sugar Candy Kisses 3:16
8. Linda Carr Highwire 3:52
9. Al Wilson Show And Tell 3:31
10. Fox Only You Can 1:59
11. William DeVaughn Be Thankful For What You've Got 3:28
12. David Soul Don't Give Up On Us (Baby) 3:35
13. Lynsey de Paul Won't Somebody Dance With Me 3:51
14. Lulu Take Your Mama For A Ride 4:49

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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