Best Of The 70's CD2
CD, 1999, Compilation

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit 44:17
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG Ariola Miller GmbH / nicht vorhanden
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 44:17  
1. Mungo Jerry In The Summertime 4:20
2. Bay City Rollers I Only Wanna Be With You 3:18
3. Barry Blue Dancing On A Saturday Night 3:09
4. James Brown Sexmachine 6:35 L
5. Disco Tex & The Sex-O-Lettes Get Dancing 3:49
6. Goombay Dance Band Sun Of Jamaica 4:22
7. Anita Ward Ring My Bell 4:29
8. Tavares Heaven Must Be Missing An Angel 4:10
9. The Glitter Band Angel Face 3:00
10. Glen Campbell Rhinestone Cowboy 2:22 L
11. Christie Yellow River 2:33
12. Johnny Cash Rock Island Line 2:10

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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