Beat Discothek No. 2
LP, 1970

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1970
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Decca / TELDEC »Telefunken-Decca« Schallplatten GmbH / SLK 16 606-P
Musikrichtung Pop: Pop-Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. U.K. Jones Let Me Tell Ya
2. The Moody Blues Never Comes The Day
3. Paul Williams Set My Sly Sadie
4. Neil McArthur She´s Not There
5. The Flirtations What´s Good About Goodbye My Love
6. The Web Baby Won´t You Leave Me Alone
7. Amen Corner Let The Good Times Roll And Feel So Good
8. The Flower Pot Men In A Moment Of Madness
9. The World Of Oz The Hum-Gum Tree
10. Los Bravos Save Me, Save Me
11. Grisby Dyke The Adventures Of Miss Rosemary La Page
12. Billie Davis Make The Feeling Go Away
13. Fire Round The Gum Tree
14. Les Reed Don´t Linger With Your Finger On The Trigger

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.