Beady Eye Shine A Light
7", 2013

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2013
Zeit 8:18
EAN-Nr. 888837627573
Label/Labelcode COLUMBIA / LC 00162
Plattenfirma/Katalog-Nr. Beady Eye Reocords Limited / Columbia / 88883762757
Musikrichtung Pop: Brit-Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 8:18  
A 1. Shine A Light [Radio Edit] 3:32
B 2. The World's Not Set In Stone 4:46

Infos

Recorded at State of the Ark Studios, Richmond , London
Mastered at Sterling Sound, NYC
Strings recorded at Flying Carpet Studios, Los Angeles, CA
© & ℗ 2013 Beady Eye/Beady Eye Records Ltd. under exclusive license to Sony Music Entertainment UK Limited. Distributed By Sony Music Entertainment Made in the EU

Matrix / Runout (Side A): BD 19725-01 A1 UNIT x
Matrix / Runout (Side AA): BD 19725-01 B1
Matrix / Runout (Side A Label): 88883762757-A
Rights Society: BIEM/GEMA

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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