Be-Bop Deluxe The Best Of And The Rest Of
2-LP, 1978, Best-Of, Gatefold

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1978
Zeit 87:37
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI Records Ltd. / SHDW410 0C 154 06856/857
Musikrichtung Rock: Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (4 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 43:51  
A 1. Axe Victim 5:02
A 2. Maid In Heaven 2:21
A 3. Music In Dreamland 4:38
A 4. Sister Seagull 3:30
A 5. Sleep That Burns 5:11
A 6. Ships In The Night 3:28
B 7. Blazing Apostles 4:25
B 8. Kiss Of Light 3:07
B 9. Dance Of The Uncle Sam Humanoids 2:06
B 10. Forbidden Lovers 5:00
B 11. Panic In The World 5:03
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 43:46  
A 1. Blimps 2:40
A 2. Autosexual 4:41
A 3. Lovers Are Mortal 4:43
A 4. Shine 7:43
A 5. Quest For The Harvest Of The Stars 4:01
B 6. Japan 2:34
B 7. Speed Of The Wind 4:13
B 8. Lights 2:40
B 9. Blue As A Jewel 5:05
B 10. Face In The Rain 0:58
B 11. Futurist Manifesto 4:28

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.