Bad Religion Public Service Comp Tracks 1981
7", 2012, Compilation, Limited Edition, Re-Release, Rotes Vinyl

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2012
Orig. Release 2011
Zeit 5:25
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Puke N Vomit / Smoke 7 / PNV #46
Musikrichtung Punk: Punk Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 5:25  
1. Bad Religion 1:46
2. Slaves 1:07
3. Drastic Actions 2:32

Infos

Enthält die Tracks, die Bad Religion 1981 zur Public Service Compilation beigetragen hat.

Im Vergleich zur etwas früher erschienenen Version ist zunächst offenbar die Vinylfarbe anders, außerdem enthält die neuere Pressung ein korrigiertes Lyric Sheet, welches jedoch aus dünnerem Papier ist. Alles Weitere wurde 1:1 beibehalten. Für die Ende 2012 veröffentlichte dritte Auflage auf gelbem Vinyl wurde auch das Sleeve überarbeitet und als Reaktion auf die auch durch das fehlerhafte Artwork verstärkten Bootleg-Vorwürfe war dieser Pressung eine Kopie des ursprünglichen Vertrages der Band mit Smoke 7 beigelegt. Für Weiteres vergleiche die Bilder der entsprechende Datensätze.

[Auflage: 500 Stück]
[Herstellungsland: keine Angabe, aber erfahrungsgemäß presst dieses Label in USA, daher unter Vorbehalt eingetragen]
[Tracklängen: keine Angabe => von CD-Version derselben Aufnahmen übernommen]
[Matrize A: PNV 46 A Lucky]
[Matrize B: PNV 46 B Lucky]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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