Bad Company Bad Company
2-LP, 2015, Limited Edition, Re-Release, Remastered, Gatefold, 180 Gramm Vinyl

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2015
Orig. Release 1974
Zeit 75:16
EAN-Nr. 081227955526
Label/Labelcode RHINO / LC 02982
Plattenfirma/Katalog-Nr. Rhino Entertainment Company / 081227955526
Musikrichtung Rock: Classic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
6 (3 privat) 2 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 34:31  
A 1. Can't Get Enough 4:15
A 2. Rock Steady 3:46
A 3. Ready For Love 4:59
A 4. Don't Let Me Down 4:19
A 5. Bad Company 4:47
B 6. The Way I Choose 5:01
B 7. Movin' On 3:21
B 8. Seagull 4:03
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 40:45  
A 1. Superstar Woman 6:11
A 2. Little Miss Fortune 3:50
A 3. Easy On My Soul 4:41
A 4. Bad Company 5:33
B 5. Can't Get Enough 4:20
B 6. The Way I Choose 6:39
B 7. Little Miss Fortune 3:58
B 8. Bad Company 5:33

Infos

LP1 remastered from original production masters
LP2 mixed from original multi-tracks:
Track 1 = full length version = previously unreleased
Track 2 = B-Side of "Can't Get Enough"
Track 3 = B-Side of "Movin' On"
Track 4 = session reel 2 alternate version = previously unreleased
Track 5 = alternate version = previously unreleased
Track 6 = demo reel 1 = previously unreleased
Track 7 = demo reel 1 = previously unreleased
Track 8 = session reel 8 alternate version = previously unreleased

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.