Back To The 70's! CD 2
CD, 1994

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 1994
Zeit 46:47
EAN-Nr. 8712155018152
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Dynamic / 40203 KBOX 315B
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 46:47  
1. The Rubettes Jukebox Jive 2:58
2. The Fortunes Freedom Come Freedom Go 3:02
3. The Tremeloes Me And My Life 2:26
4. Hurricane Smith Oh Babe, What Would You Say 3:21
5. Brotherhood Of Man Angelo 3:16
6. The New Seekers Circles 3:39
7. Paper Lace Billy Don't Be A Hero 3:30
8. Mungo Jerry Lady Rose 3:07
9. KC And The Sunshine Band It's The Same Old Song 4:20
10. Ike & Tina Turner Shame Shame Shame 2:45
11. James Taylor Country Road 3:18
12. Paul Young & The Q-Tips The Tracks Of My Tears 3:17
13. Olivia Newton-John Lullaby 3:33
14. Chuck Berry My Ding A Ling 4:15

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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