Back 2 Mono
2-LP, 1995

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1995
Zeit 54:10
EAN-Nr. 5028589001916
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Wall Of Sound / WallLP002
Musikrichtung Pop: Electro, Synth Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 21:49  
1. Ceasefire Trickshot [Puerto Rico Demo] 6:59
2. Mekon Minnie's Broken Arm 3:57
3. The Wiseguys Too Easy [Main Mix] 5:44
4. Agent Provocateur Spinning [Mekon Mix] 5:09
LP 2
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 32:21  
1. Rootless Interference 6:07
2. Zoot Woman Watch What Happens 4:53
3. Akasha Dali 5:33
4. Pressure Drop Up Against The Wall 4:39
5. Artery Viva Revolution 6:21
6. Les Rythmes Digitales Oberonne 4:48

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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