Aya Senjou No Hana (戦場の華)
CD, 2002

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Zeit 48:55
EAN-Nr. 4988017608692
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG Funhouse, Inc. / BVCS-21026 (74321-93169-2)
Musikrichtung Rock: Alternative Rock, Grunge
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 48:55  
1. Prisoner 4:02
2. Hands 4:35
3. 選択の朝 {Sentaku No Asa} [Original English Version] 4:54
4. サボテンの歌 {Saboten No Uta} 5:33
5. メーデー 3:37
6. Rabbi Doll 2:54
7. Angerica 4:29
8. ジョナの日記 {Jona No Nikki} [Home Demo] 3:34
9. King Of Pain 3:20
10. Crazy Mermaid [Album Version] 5:37
11. Fukai Ai 6:20

Infos

Aufdruck OBI: Made in Japan
Aufdruck Backcover: Manufactured by BMG Funhouse, Inc., Tokyo, Japan
[SID-Code CD-Master: IFPI L245 (spiegelverkehrt; außen)]
[SID-Code Presswerk: IFPI 40** (innen)]
[Matrix: BVCS-21026 1A A (spiegelverkehrt)]
[Trackzeiten: Software (foobar2000)]

Anmerkung zur EAN:
Die EAN befindet sich lediglich auf dem Obi.

Anmerkung zum Albumtitel:
Auf den Seitenstreifen befindet sich der Albumtitel auf der Stellseite in japanisch: 戦場の華
und auf der gegenüberliegenden Seite in der englischen Übersetzung: A Flower In The Battlefield.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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