Ave Maria Dich Lobt Musica / Lieder Und Motetten
LP, Gatefold

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Christophorus / SCGLX 75953
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Johann Georg Franz Braun Ave Maria Zart
A 2. Johannes Eccard Übers Gebirg Maria Geht
A 3. Hans Kulla Jungfrau Und Mutter
A 4. Johannes Eccard Maria Wallt Zum Heiligtum
A 5. Arnolt Schlick, Michael Praetorius Maria Zart
A 6. Unbekannt Als Jesus Von Seiner Mutter Ging
A 7. Karl Marx Laßt Uns Erfreuen Herzlich Sehr
A 8. Fritz Schieri Der Maien Bringt Dir Blumen Viel
A 9. Franz Lehrndorfer Freu Dich Du Himmelskönigin
B 10. Michael Praetorius Sie Ist Mir Lieb
B 11. Franz Lehrndorfer Sagt An, Wer Ist Doch Diese
B 12. Karl Marx Alleluja
B 13. Nikolaus Beuttner Maria Ist Ein Lichter Stern
B 14. Christian Ridil Maria, Breit Den Mantel Aus
B 15. Orlando di Lasso Maria Voll Genad
B 16. Unbekannt Die Schönste Von Allen
B 17. Adolf Lohmann Nun, Brüder, Sind Wir Frohgemut

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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