Atilla Want To Love
12", 1993

Herstellungsland Kanada
Veröffentlichungs-Jahr 1993
Zeit 35:43
EAN-Nr. 774640940315
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Ventura International Records Inc. / VR-1293003
Musikrichtung Elektronische Musik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
12"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 35:43  
1. Want To Love [Extended Club Mix] 6:47
2. Want To Love [Freestyle Radio] 5:09
3. Want To Love [Radio Mix] 4:52
4. Want To Love [House Mix] 9:27
5. Want To Love [Turk's Dub] 5:04
6. Want To Love [Suzan's Freestyle Mix] 4:24

Infos

Freestyle

Executive-Producer – Atilla C. Uyanik, Tolga Katas
Producer, Mixed By, Edited By – Atilla, Tolga
Written-By – Uyanik, Lorri, Maximillion, Katas

Recorded at Futura International Studios.
© ℗ 1993 Ventura International Inc.

ID List Place Side Type Details Matrix Discription
10951 BC/EAN Label (Vinyl) A/B printed 7 74640 94031 5 [right from middlehole]
10951 BC/EAN Label (Vinyl) A/B scanned 774640940315 [right from middlehole]
10951 Rights Society Label (Vinyl) A/B printed BMI Turkishman; Teselli Music
10951 Matrix Runout (Vinyl) A etched "NO # VR-1293003-A "NE MUTLU TÜRK' ÜM DIYEME" ["Ich bin glücklich ein Türke zu sein"]
10951 Matrix Runout (Vinyl) B etched "NO # VR-1293003-B "NE MUTLU TÜRK' ÜM DIYEME" ["Ich bin glücklich ein Türke zu sein"]
10951 Other Label (Vinyl) A/B - red label pressing [also with red Labels pressed]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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