ASP AKOASMA - Horror Vacui Live
2-CD, 2008, Live, Digipak

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2008
Zeit 121:11
EAN-Nr. 4260063943546
Label/Labelcode TRISOL / LC 14648
Plattenfirma/Katalog-Nr. Trisol Music Group GmbH / TRI 354 CD
Musikrichtung Dark Wave/Gothic: Gothic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
29 (6 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 62:09  
1. Intro / Welcome 7:33 L
2. How Far Would You Go 3:43 L
3. Schwarzer Schmetterling 5:06 L
4. Weltunter 4:41 L
5. Schwarz 4:31 L
6. Sing Child 6:45 L
7. Dancing 5:49 L
8. Die Kleine Ballade Vom Schwarzen Schmetterling 6:04 L
9. Me 4:39 L
10. Sanctus Benedictus 4:23 L
11. Kokon 4:34 L
12. Demon Love 4:21 L
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 59:02  
1. Krabat 5:45 L
2. Nie Mehr (Feat. Lahannya) 6:28 L
3. Werben 4:49 L
4. Sara 5:51 L
5. Ich Bin Ein Wahrer Satan 4:41 L
6. Duett (Minnelied Der Incubi) 4:05 L
7. Schwarzes Blut 6:27 L
8. Lykanthropie 5:11 L
9. Finger Weg! Finger! 3:42 L
10. Und Wir Tanzten (Ungeschickte Liebesbriefe) 5:42 L
11. Ich Will Brennen 6:21 L

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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