Artillery Don't Believe
Promo-12", 1990

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 1990
Zeit 11:22
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Roadrunner Records / RR PROMO 017
Musikrichtung Metal: Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-12"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 11:22  
A 1. Don't Believe 4:40
B 2. Khomaniac 6:42

Infos

Weiße Plattenhülle mit Loch in der Mitte (Labelgröße) und mit rotem Sticker in der rechten oberen Ecke
Der Sticker ist wie ein Karo aufgestellt (abgerundete Ecken, siehe Bild)
und nimmt mit dem weißen Hintergrund ca. ein Neuntel der Plattenhüllenfläche ein.

Matrix / Runout Side A: S-23709 RR PROMO 017 A
Matrix / Runout Side B: S-23710 RR PROMO 017 B

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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