Arthur Conan Doyle Das Zeichen Der Vier
LP, 1988

Herstellungsland DDR
Veröffentlichungs-Jahr 1988
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Litera / VEB Deutsche Schallplatten Berlin DDR / 8 65 422
Musikrichtung Hörspiel/Hörbuch: Kriminalroman
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Hörspiel Teil 1
B 2. Hörspiel Teil 2

Infos

Hörspiel nach Sir Arthur Conan Doyle
Schallplattenfassung und Regie: Andreas Scheinert

Geräusche: Heinz Heppner
dramaturgische Mitarbeit: Rainer Vangermain
Tonregie: Karl Hans Rockstedt
Schnitt: Bärbel Hintze

Personen:

Dr. Watson: Günter Junghans
Sherlock-Holmes: Michael Gwisdek
Mrs. Hudson: Gertraut Last
Mary Morstan: Barbara Schnitzler
Individuum: Wolfgang Müller-Dhein
Thaddäus Sholto: Hans Teuscher
Mc Murdo: Holm Gärtner
Mrs. Bernstone: Elvira Schuster
Tobias Gregson: Jürgen Watzke
Mrs. Smith: Ursula Staack
Jacky: Andreas Dehler
Wiggin: Ralf Schauer
Jonathan Small: Ullrich Voß
Bande: Kinder des Pionierhauses
„German Titow“, Berlin,

Musik:
Aus der Kadenz des Violinkonzertes von Felix
Mendelssohn Bartholdy, gespielt von Wolf-Dieter Batzdorf (Violine)
Aus Raga Charu Keshi von Ravi Shanker (Sitar)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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