Arthur Conan Doyle Das Rätsel Von Boscombe Valley / Das Gelbe Gesicht
2-CD, 2005, Digipak

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 2005
Zeit 101:45
EAN-Nr. 9783896143587
Label/Labelcode HÖRBUCH PRODUKTIONEN / LC 12544
Plattenfirma/Katalog-Nr. Verlag Und Studio Für Hörbuchproduktionen / 978-3-89614-358-7
Musikrichtung Hörspiel/Hörbuch: Kriminalroman
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 57:01  
1. Das Rätsel Von Boscombe Valley: Wir Saßen Eines Morgens Beim Frühstück ... 12:03
2. Das Rätsel Von Boscombe Valley: Ich Schüttelte Den Kopf ... 8:51
3. Das Rätsel Von Boscombe Valley: Lestrade Hatte Kaum Ausgesprochen ... 10:08
4. Das Rätsel Von Boscombe Valley: Wie Holmes Es Vorausgesehen Hatte ... 10:01
5. Das Rätsel Von Boscombe Valley: Nachdem Wir Lestrade Abgesetzt Hatten ... 15:58
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 44:44  
1. Das Gelbe Gesicht: Bei Der Veröffentlichung Dieser Kurzen Skizzen ... 9:09
2. Das Gelbe Gesicht: Wieder Fuhr Sich Unser Gast Mit Der Hand ... 11:51
3. Das Gelbe Gesicht: Am Nächsten Morgen Hatte Ich Eigentlich In Der Stadt Zu Tun .... 10:31
4. Das Gelbe Gesicht: "Ich Fürchtete, Das Ist Ein Schlimmer Handel ...." 13:13

Infos

Sprecher: Peter Weis

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.