Ani DiFranco & Utah Phillips The Past Didn't Go Anywhere
CD, 1997, Re-Release

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Orig. Release 1996
Zeit 57:47
EAN-Nr. 711297152425
Label/Labelcode Cooking Vinyl / LC 7180
Plattenfirma/Katalog-Nr. Cooking Vinyl / COOKCD 124
Musikrichtung Singer/Songwriter/Liedermacher
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 57:47  
1. Bridges 8:05
2. Nevada City, California 6:43
3. Korea 8:32
4. Anarchy 6:29
5. Candidacy 1:47
6. Bum On The Rod 4:20
7. Enormously Wealthy 0:45
8. Mess With People 6:46
9. Natural Resources 2:33
10. Herors 1:09
11. Half A Ghost Town 4:24
12. Holding On 6:14

Infos

LC 7180 | RIGHTEOUS BABE | cv COOKING VINYL // (p) 1997 Righteous Babe Records under exclusive license to Cooking Vinyl (c) 1997 Cooking Vinyl under excluse license from Righteous Babe Records

released April 1997
released October 15, 1996 Righteous Babe


Contemporary Folk, Poetry
Folk, Spoken Word


Personnel:

Ani DiFranco – guitar, bass, percussion, Hammond organ, vocals, thumb piano, producer, engineer, sampling, artwork, design, mixing, Wurlitzer
Utah Phillips – spoken word, vocals, guitar
Douglas MacArthur – spoken word excerpt
Darcie Deaville – fiddle

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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