Andrew Lloyd Webber The Woman In White
2-CD, 2004, Live

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2004
Zeit k.A.
EAN-Nr. 724355793829
Label/Labelcode EMI CLASSICS / LC 6646
Plattenfirma/Katalog-Nr. Really Useful Group Ltd., The / 7243 5 57938 2 9
Musikrichtung Musical
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Act 1: Prologue L
2. I Hope You'll Like It Here L
3. Perspective L
4. Trying Not To Notice L
5. I Believe My Heart L
6. Lammastide L
7. You See I Am No Ghost L
8. A Gift For Living Well L
9. The Holly And The Ivy L
10. All For Laura L
11. The Document L
12. Act 1: Finale L
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Act 2: If I Could Only Dream This World Away L
2. The Nightmare L
3. Fosco Tells Of Laura's Death/The Funeral/London L
4. Evermore Without You L
5. Lost Souls L
6. If Not For Me For Her L
7. You Can Get Away With Anything L
8. The Seduction L
9. The Asylum L
10. Back To Limmeridge L
11. Finale L
12. You Can Get Away With Anything B L

Infos

World Premiere 15th September 2004
Recorded live from the stage of The Palace Theatre, 15th September 2004

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.