Andreas Müller Marie Ist Doof!
CD, 1997

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Bescheid-Räckords / nicht vorhanden
Musikrichtung Comedy
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Am Set 1
2. Bügelei
3. Fernsehschlaf
4. Gehaltsverhandlung
5. Schachturnier
6. Am Set 2
7. Waschanlage
8. Theater
9. Alkoholproblem
10. Figaro
11. Wasserski
12. Am Set 3
13. Der Antrag
14. Anruf
15. Audienz
16. Reise
17. Bäckerin
18. Am Set 4
19. Boutique
20. Der Witz
21. Bombe
22. Angeln
23. Hobby
24. Am Set 5
25. Der Film
26. Grosswildjäger
27. Diebinnen
28. Lolita
29. Am Set 6
30. Männer
31. Ice
32. Nationalflagge
33. Blumenladen
34. Am Set 7
35. Floride
36. Treue
37. Revolver
38. Musikschule
39. Am Set 8
40. Strapse
41. Getränkewahl
42. Gefesselt
43. Treue Tiere
44. Amtsgericht
45. Vaterschaft
46. Doofsong

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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