Amen 81 ...Zurück Aus Tasmanien
LP, 2024, Limited Edition, Re-Release, Gatefold, Silbernes Vinyl

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 2024
Orig. Release 1999
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. My Ruin / nicht vorhanden
Musikrichtung Hardcore: Crustcore, Hardcore Punk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Zyklop
A 2. Motor
A 3. Club Der Revolverhelden
A 4. Ich Will Atomkrieg
A 5. Schmeckt´s
A 6. Fetenhitze
A 7. Schweinegalopp
B 8. Köder
B 9. Die Filzlaus
B 10. Feindfahrt
B 11. Halb So Wild
B 12. Spunk
B 13. Chupa Cabra
B 14. Die Männer Aus Western Von Gestern

Infos

Auf 300 Exemplare limitierter Re-Release auf silbernem Vinyl zur silbernen Hochzeit.
Ein Tasmanisches Tagblatt liegt bei.

Runout-Matrix Seite 1: AMEN81A² SNB
Runout-Matrix Seite 2: AMEN81B² SNB

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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