Als Die Hits Noch Schlager Waren Vol. 2
CD

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 46:58
EAN-Nr. 9002986548362
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. ACD / 154.836
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 46:58  
1. Die Flippers Weine Nicht, Kleine Eva 2:41
2. René Pascal Eine Schöne Frau Läßt Man Nicht Weinen 2:39
3. Horst Winter Zwei In Einer Großen Stadt 2:48
4. Manuela Schuld War Nur Der Bossa Nova 2:45
5. Graham Bonney Anneliese 3:28
6. Marek Weber & Sein Orchester Was Kann Der Sigismund Dafür ... 2:58
7. Magda Hain Casanova Lied (Komm, Casanova, Komm Küss` Mich) 3:17
8. The Perry London Orchestra Guantanamera 3:05
9. Juan Llossas Zwei Rote Lippen Und Ein Roter Tarragona 2:44
10. Inge Regina Aloa-He 3:52
11. Comedian Harmonists Wochenend' Und Sonnenschein 3:12
12. Dorthe Kollo Sind Sie Der Graf Von Luxemburg 2:56
13. Schuricke Terzett & Orchester Oskar Joost In Der Himmelblauen, Kleinen Limousine 2:35
14. Alf Ventura Gwendolina 3:05
15. Zarah Leander Kann Denn Liebe Sünde Sein 2:47
16. Gus Backus Der Mann Im Mond 2:06

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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