Algernon Cadwallader Fun
7" + Mini-CD / EP, 2010, Re-Release, Clear Vinyl, Grünes Vinyl

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2010
Zeit 23:47
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Be Happy Records / Protagonist Music / nicht vorhanden
Musikrichtung Hardcore: Emocore
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 8:02  
A 1. Spit Fountain 2:15
A 2. Fun 2:30
B 3. Foggy Mountain 3:17
Mini-CD / EP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 15:45  
1. Spit Fountain 2:15
2. Fun 2:30
3. Foggy Mountain 3:17
4. Black Clouds 3:56
5. I Wanna Go To The Beach 2:42
6. Responsible Party 1:05

Infos

inkl. Textheft und Comic

1. Auflage:
500 clear
500 weiß
2. Auflage:
250 gold
250 grün
versch. Fehlpressungen:
4 schwarz
5 clear
30 gold

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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