Alan Parsons Live
CD, 2003, Live, Re-Release

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Orig. Release 1994
Zeit 59:01
EAN-Nr. 8717387003921
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. TX2 Holland BV / TXT 870039-2
Musikrichtung Rock: Pop-Rock, Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
6 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 59:01  
1. Sirius 2:25 I L
2. Eye In The Sky 5:09 L
3. Luciferama 5:04 I L
4. Old And Wise 5:02 L
5. Psychobabble 5:31 L
6. The Raven 5:58 L
7. Time 5:12 L
8. You're Gonna Get Your Fingers Burned 4:27 L
9. Prime Time 5:28 L
10. Limelight 4:48 L
11. Don't Answer Me 4:28 L
12. Standing On Higher Ground 5:29 L

Infos

Alan Parsons: Rhythm Guitar and Backing Vocals
Ian Bairnson: Lead Guitar
Stuart Elliot: Drums
Andrew Powell: Keyboards
Richard Cottle: Keyboards and Sax
Jeremy Meek: Bass and Backing Vocals
Chris Thompson and Gary Howard: Lead Vocals

Angaben Aufdruck Label
℗ 2003 TX2
© 2003 TX2
Made in the E.U.
TX2 holland bv [Logo]

Angaben Backcover
℗ 2003 TX2
© 2003 TX2
Licensed from EMG/Traffic Trading APS Denmark
TX2 holland bv [Logo]


Bilder:
1. Frontcover
2. Backcover
3. Rückseite Booklet
4. Booklet innen
5. Inlay Jewelcase
6. Ansicht CD
7. Innenring CD


[Herstellungsland: Presswerk / Angaben Aufdruck Label + Backcover]
[Tracklängen: Software]
[Matrix: DOCdata TXT 870039-2 - Barcode]
[Mastering-SID-Code: IFPI LJ82 (außen)]
[Presswerk-SID-Code: IFPI 36** (innen)]
[Presswerk: DOCdata Benelux, Tilburg (→ Presswerk-SID-Code)]
[Booklet: 4-seitig, gefaltet; Line-up, Bandphotos (s/w, farbig)]
[Labelcode (LC): nicht vorhanden]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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