Alan Alexander Milne Winnie Puuh [Folge 09]
Tape, 2004, Re-Release

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2004
Orig. Release 2000
Zeit 43:01
EAN-Nr. 4001504197599
Label/Labelcode Walt Disney Records / LC 10025
Plattenfirma/Katalog-Nr. WEA International Inc. / 19759
Musikrichtung Hörspiel/Hörbuch: Kinderhörspiel
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Tape
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 43:01  
1. Seite 1 21:41
2. Seite 2 21:20

Infos

Folge 9, in der Christopher Robin dem Meister Hempel begegnet und ein Stück Seife ordentlich Staub aufwirbelt

Alternative Katalog-Nr.: 5050467-5106-4-7
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Charaktere / Sprecher:
Winnie Puuh - Heinz Palm
Tigger - Wolfgang Kühne
Christopher Robin - Wanja Gerick
Ferkel - Santiago Ziesmer
Rabbit - Uwe Paulsen
Erzähler - Matthias Keller

Hörspielbearbeitung: Gabriele Bingenheimer
Produktion: tonAtelier Liebethal & Szymczyk GmbH, Frankfurt
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Bilder:
1. Inlay außen, vorne (Cover)
2. Inlay außen, aufgeklappt
3. Inlay innen, aufgeklappt
4. Tape (Seite 1)
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[Herstellungsland: Angabe Tape]
[Tracklängen: Angabe Inlay]
[(P) / (C) 2000, 2004 Walt Disney Records]
[(C) Disney, under exclusive license to WEA International Inc.]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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