Al Stewart To Whom It May Concern 1966-1970
2-CD, 1993, Compilation

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 1993
Zeit 131:58
EAN-Nr. 724382770923
Label/Labelcode EMI / LC 0542
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI Records Ltd. / 7243 8 27709 2 3
Musikrichtung Singer/Songwriter/Liedermacher
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (6 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 73:52  
1. The Elf 2:31
2. Turn Into Earth 2:53
3. Bedsitter Images 3:20
4. Swiss Cottage Manoeuvres 3:59
5. The Carmichaels 2:51
6. Scandinavian Girl 2:35
7. Pretty Gold Hair 3:39
8. Denise At 16 3:18
9. Samuel, Oh How You've Changed! 4:00
10. Cleave To Me 2:53
11. A Long Way Down From Stephanie 3:27
12. Ivich 4:24
13. Beleeka Doodle Day 6:57
14. Lover Man 2:31
15. Clifton In The Rain 2:41
16. In Brooklyn 3:41
17. Old Compton Street Blues 4:25
18. Ballad Of Mary Foster 8:01
19. Life And Life Only 5:46
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 58:06  
1. You Should Have Listened To Al 3:01
2. Love Chronicles 18:06
3. My Enemies Have Sweet Voices 5:14
4. A Small Fruit Song 2:00
5. Gethsemane, Again 5:26
6. Burbling 3:18
7. Electric Los Angeles Sunset 3:46
8. Manuscript 4:45
9. Black Hill 1:21
10. Anna 1:47
11. Room Of Roots 3:52
12. Zero She Flies 5:30

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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