Aftermath "When Will You Die?" Demos 1986/1987
LP, 2011, Compilation, Limited Edition

Herstellungsland Tschechische Republik
Veröffentlichungs-Jahr 2011
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. F.O.A.D. Records / FOAD 021
Musikrichtung Metal: Crossover, Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
6 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Senteced To Death
A 2. Revenge
A 3. Shotgun
A 4. The Aftermath
A 5. Shotgun L
A 6. Sentenced To Death L
B 7. When Will You Die
B 8. Going No Place
B 9. Chaos
B 10. Meltdown
B 11. War For Freedom
B 12. Smash Your Face
B 13. Meltdown L
B 14. Wipe Out L

Infos

Inkl. Insert mit Lyrics und Fotos.

Tracks 01-04: "Sentenced To Death" Demo 1986
Tracks 05-06: "Live At The Snobs" 06/1986
Tracks 07-11: "Killing The Future" Demo 1987
Tracks 12-14: "Live At The Snobs" 06/1986

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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