Aerosmith Live U.S.A. Vol. 2
CD, Bootleg, Live

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 57:33
EAN-Nr. 4016445010364
Label/Labelcode PR-RECORDS / LC 7507
Plattenfirma/Katalog-Nr. Imtrat Medienvertrieb Music GmbH / imm 40.90176
Musikrichtung Rock: Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
8 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 57:33  
1. My Girl 4:41 L
2. Peter Gunn Theme 0:58 L
3. Guitar Improvisation 1:46 L
4. Draw The Line 7:38 L
5. What It Takes 4:06 L
6. Permanent Vacation 4:04 L
7. Mama Kin 3:58 L
8. My Baby 5:47 L
9. Red House 6:08 L
10. Big Ten Inch 3:49 L
11. Lightning Strikes 4:43 L
12. Same Old Song And Dance 5:32 L
13. Walk This Way 4:23 L

Infos

Frontcover: 1-seitig bedruckt
Jahr Tonträger-Veröffentlichung: unbekannt, keinerlei Angaben
Herstellungsland: unbekannt, keine SID Codes oder sonstige Angaben vorhanden
(C): keine Angabe
(P): keine Angabe
Keine SID Codes vorhanden.
Matrize: B 23967

Bilder:
1: Frontcover
2: CD
3: CD Matrix
4: Backcover

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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